Beschreibung
Vor den Toren des Zentrums von Lugano, in ruhiger Wohnlage von Sorengo, befindet sich diese Villa aus dem frühen 20. Jahrhundert in einem privaten Park von rund 2’469 m². Der alte Baumbestand, die offenen Grünflächen und der Blick auf den See schaffen ein ausgesprochen geschütztes Umfeld, unweit der Stadt, der Franklin University Switzerland und der TASIS.
Die 1910 erbaute Villa erstreckt sich über vier Ebenen und bietet eine Wohnfläche von rund 510 m². Die ursprüngliche architektonische Prägung ist im Entrée, im zentralen Treppenhaus, in den Rundbogenfenstern sowie im holzgetäfelten Salon mit Cheminée bis heute ablesbar.
Das Hauptgeschoss umfasst die repräsentativen Räume: einen grosszügigen Wohnbereich, das Esszimmer, den Salon mit Holzvertäfelung und Cheminée, eine separate Wohnküche sowie ein Gäste-WC. Im Obergeschoss befinden sich die Master-Suite mit eigenem Bad und privater Terrasse, zwei weitere Schlafzimmer und ein zusätzliches Badezimmer.
Das Dachgeschoss bietet weitere Zimmer und einen flexibel nutzbaren Raum. Im Untergeschoss befinden sich Freizeit- und Nebenräume sowie die Möglichkeit, eine separate Wohneinheit einzurichten. Ein freistehendes Nebengebäude mit Dépendance und Doppelgarage ergänzt das Anwesen.
Zwischen 2015 und 2019 wurden verschiedene Erneuerungsarbeiten an der Liegenschaft ausgeführt.
Aus planungsrechtlicher Sicht liegt die Parzelle Nr. 140 in der Wohnzone. Artikel 28 der Ausführungsbestimmungen zum Zonenplan sieht für diese Zone eine maximale Gebäudehöhe von 10 Metern und eine maximale Ausnützungsziffer von 0,6 vor. Mindestens 40 % der anrechenbaren Grundstücksfläche müssen von Bauten freigehalten werden; in der Regel ist mindestens die Hälfte dieses Anteils als Grünfläche zu gestalten.
Auf die gesamte Grundstücksfläche angewandt, ergibt die Ausnützungsziffer eine theoretisch maximal anrechenbare Geschossfläche von rund 1’481 m². Das tatsächlich verbleibende Ausbau- und Entwicklungspotenzial ist im Rahmen einer technischen Prüfung zu bestimmen. Dabei sind die bereits beanspruchte Geschossfläche, die erforderlichen Abstände, die Erschliessung sowie allfällige weitere Einschränkungen zu berücksichtigen.
Die Grösse des Grundstücks eröffnet damit unterschiedliche Entwicklungsmöglichkeiten, vom Erhalt und der zeitgemässen Weiterentwicklung der bestehenden Villa bis hin zu einem umfassenderen architektonischen Projekt, jeweils vorbehaltlich der erforderlichen Prüfungen und Bewilligungen.
Als Zweitwohnsitz nutzbar.




















